Ernährungsberatung…

…können Sie z.B. bei Übergewicht, Schwangerschaft oder Fragen zu gesunder Ernährung in Anspruch nehmen (§ 20 SGB 5).
…Als krankheitsvorbeugende Maßnahme bezuschussen die Krankenkassen in der Regel 5 Beratungen – informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

Ernährungstherapie…

…erfolgt bei schon vorhandenen Erkrankungen, z.B. erhöhtem Blutdruck, erhöhten Cholesterin-oder Blutfettwerten, Diabetes, Magen-Darm-Erkrankungen , Ess-Störungen u.v.m.
…kann mit einer Zuweisung (Notwendigkeitsbescheinigung) vom Arzt durch die Krankenkasse bezuschusstwerden (§ 43 SGB 5).

Sprechen Sie Ihren Arzt auf das Thema an und bitten Sie ihn eine Bescheinigung zur Beratung zu schreiben.
Für die Übernahme der Kosten sollten Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse informieren. Oft wird ein Kostenvoranschlag benötigt, private Kassen erstatten die Kosten nach Einzelfallentscheidung.

Unter „unsere Qualität ist zertifiziert“ erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Zertifikate.

Übrigens:

Diese Leistungen können jedes Jahr erneut beantragt werden!